SPORT:PARK Nordwest
 
 
 
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Impressum
Herausgeber  
Herausgeber: SPORT:PARK Nordwest GmbH & Co Betriebs KG
 
Adresse: Am Schallerseck 33-35
  90765 Fürth
Registergericht: Fürth HRA 6766
USt.-ID Nr.: 218/174/55805
Geschäftsführer: Stefan Lübben
Telefon: (0911) 93 64 69 0
Telefax (0911) 93 64 69 20
eMail: info@sportpark-online.de
 
 
 
AGBs des SPORT:PARK Fürth und Haftungsausschluss - Stand 01. Januar 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Spielbedingungen des Sport-Park Nord-West GmbH & Betriebs KG
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im SPORT:PARK Fürth so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern.

Wir haben für die jeweils unterschiedlichen Buchungssysteme gesonderte Regelungen geschaffen, die Ihnen im jeweiligen Bedarfsfall bekannt gemacht werden und dann Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen sind.

1. Allgemeine Regeln zu Benutzung der Anlage
Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum SPORT:PARK gehörenden Sportanlagen (Tennis-Hallen- und Freiplätze, Squashcourts, Badmintoncourts, Beachvolleyballplätze, alle Fitness-, Aerobic- und Cyclingbereiche, Kinderbetreuungsbereich, Umkleidekabinen und Sanitärräume, Sauna, Biergarten, Gaststättenräume, Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze).

Alle Sportflächen dürfen – ausschließlich von den Nutzern – nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportkleidung – benutzt werden.

Die Tennishallenplätze dürfen nur mit (profilierten) Tennis-Hallenschuhen, die erst in den Umkleideräumen anzuziehen sind, betreten werden. Das Bespielen der Squash- und Badmintoncourts ist nur in Sportschuhen mit hellen Sohlen zulässig. Jogging-Schuhe mit stark profilierten Sohlen sind untersagt. Sämtliche Gebäudeteile sowie die Terrasse dürfen nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.

Im gesamten Innenbereich des SPORT:PARK ist das Rauchen strengstens untersagt.
Aus Sicherheitsgründen ist es weiterhin nicht gestattet, Flaschen und Gläser mit in den Gesundheits- und Rehabereich, Saunabereich, Badminton-, Tennis-, oder Squashbereich und Umkleidebereich zu nehmen.

Der Verzehr von Speisen ist nur im Bereich der Theke und des Bistros gestattet.
Sofern Sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchten, melden Sie dies bitte vorher an, eine Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, eine generelle Erlaubnis ist nicht möglich.

2. Zusätzliche Regeln zur Benutzung

a) Gesundheits- und Rehabereich
Der Aufenthalt von Kindern unter zwölf Jahren ist im Gesundheits- und Rehabereich grundsätzlich nicht gestattet - Eltern haften für Ihre Kinder.
Trainiert werden darf nur in ordentlicher Kleidung und in sauberen Sportschuhen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder im Unterhemd ist nicht gestattet.
Wir bitten darum Rücksicht auf unsere anderen Mitglieder zu nehmen und die Gewichte nur leise und langsam abzusetzen. Auf den Sitz bzw. gepolsterten Auflageflächen ist grundsätzlich zum Schutz ein Handtuch unterzulegen.

Bei der Benutzung der Ausdauergeräte ist aus hygienischen Gründen ein Handtuch unterzulegen und Unmittelbar nach der Benutzung sind die Geräte mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
Die Kleingeräte müssen nach der Benutzung wieder an den dafür vorgesehenen Ort zurückgelegt werden.

Für die Teilnahme an den Kursstunden „Cycle“ muss grundsätzlich von jedem Teilnehmer ein 0,8 l Cyclegetränk in Höhe von Euro 2,- abgenommen werden – auch von 10er- Karten Nutzern –für Getränkeabo-Inhaber ist dieses Getränk kostenfrei.
Im Fitness- und Gesundheitsbereich sowie in den Kursräumen ist das Mitbringen eigener Getränke nicht gestattet.

b) Umkleiden-, Nass-, und Saunabereich
Das Betreten des Nassbereichs soll grundsätzlich mit Badeschuhen erfolgen.
Vor Benutzung der Sauna hat jeder Teilnehmer gründlich zu duschen.
Das Sitzen und Liegen in der Sauna bitte nur mit einem unterlegten großflächigen Handtuch.
Der Saunabereich ist ein Erholungsbereich, deshalb bitte leise unterhalten, nicht rauchen, keine alkoholischen Getränke, keine Glasflaschen und keine Speisen.

c) Kinderbetreuung
Der Kinderbetreuungsbereich darf außerhalb der Betreuungszeiten nur in Begleitung Erwachsener besucht werden. Die Aufsicht der Kinder während der Betreuungszeiten ist kostenpflichtig. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Kinderbetreuung ist Folge zu leisten. Betreuungszeiten siehe gesonderten Aushang.

d) Schlüssel und Leihgegenstände
Zur Verfügung gestellte Garderobenschlüssel sind dem Personal bei Verlassen des SPORT:PARK Fürth wieder auszuhändigen. Bei Verlust wird eine Kostenerstattung in Höhe von Euro 50,- erhoben.
Zur Verfügung gestellte Leihgegenstände sind dem Personal beim Verlassen des Hauses wieder auszuhändigen. Bei Verlust wird die hinterlegte Kaution, mindestens aber eine Kostenerstattung von Euro 10,- erhoben.
Bei Verlust des Mitgliedsausweises wird gegen eine Gebühr in Höhe von Euro 5,- ein neuer Mitgliedsausweis erstellt.

3. Buchungen
Die Buchung der Sportflächen ist sowohl online, schriftlich als auch mündlich/fernmündlich möglich und damit verbindlich.
Anmietungen im Rahmen eines angebotenen Sommer-/Winter-/Ganzjahresabonnements bzw. einer Clubmitgliedschaft können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden.
Abostunden können freigegeben werden; wiedervermietete Stunden werden gutgeschrieben, müssen allerdings bis spätestens 30 Tage nach Ende der gebuchten Saison abgespielt sein.

4. Mietpreise
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht sind wie auch an der Rezeption zum Mitnehmen bereitliegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn (bzw. Abonnementbeginn) in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
Schüler und Studenten erhalten die entsprechende Preisermäßigung nur gegen Vorlage des gültigen Ausweises aller beteiligten Spieler.

5. Buchungsregeln
Jede Buchung (Online, mündlich/fernmündlich, schriftlich) kann bis max. 24 Stunden vorher abgesagt/abgemeldet werden. Danach ist eine Stornierung grundsätzlich NICHT möglich bzw. die Stunde ist zu bezahlen.
Grundsätzlich kann jeder Kunde (ohne Card-Vertrag/Mitgliedschaft) max. eine Woche im Voraus beliebig oft buchen.
Alle Card Inhaber (Mitglieder) können max. zwei Wochen im Voraus reservieren.
Dabei können Tennis-, Squash-, Badminton Card Inhaber immer nur 60 min, Racketlon Card Inhaber 120 min buchen. Erst nach dem Spielen kann neu gebucht werden.
Hierbei gelten die in den Card-Verträgen enthaltenen Buchungsregeln.

6. Öffnungs- und Spielzeiten
Die Anlage ist in der Wintersaison wochentags von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am Wochenende und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. In der Sommersaison ist die Anlage samstags nur bis 20.00 Uhr geöffnet. Besondere Regelungen für Wochenenden/Feiertage werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gemacht.
Wir müssen uns weiterhin vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonst. Veranstaltungen etc. ) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn – maßgebend sind die Uhren der Anlage – möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.
Die Sauna ist eine Serviceeinrichtung des SPORT:PARK´s und damit nicht Vertragsbestandteil und steht nur unseren Kunden am Tage der Nutzung unseres Sportangebots kostenlos zur Verfügung. Zeitweiliger Ausfall der Service-Einrichtungen (z.B. Reparatur oder Sperrung) ist nicht preismindernd. Die Sauna ist geöffnet jeweils 1 Stunde nach Öffnung bzw. 1 Stunde vor der jeweiligen Schließung des SPORT:PARK.
Als eine Serviceleistung ist auch die Stand-By Regelung zu verstehen. Eventuelle Änderungen dieser Regel behält sich der SPORT:PARK vor.

7. Tennisschule/Tennislehrer
Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen sie bitte den entsprechenden Bedingungen und Preislisten.
Die auf der Anlage freiberuflich tätigen Tennislehrer geben ihre Preise nach jeweils aktueller Angebotsliste bekannt. Die Verwaltung wird nur als Vermittler tätig. Die Platzgebühren sind an der Rezeption zu bezahlen, die Trainergebühr ist direkt an den jeweiligen Trainer zu entrichten. Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden; gewerbliche Veranstaltungen ohne eine solche schriftliche Zustimmung sind nicht erlaubt.

8. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich der Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

9. Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen – gleich welcher Art – entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.
Umkleideschränke sind ausschließlich zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken geeignet und sind auch nur hierzu zu verwenden. Für einen eventuellen Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

10. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

11. Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet
werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht.


Haftungsausschluss
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