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Title | Sportpark Nord-West's Cookie |
Herausgeber | Sportpark Nord-West |
Beschreibung | Diese Tracker werden für Aktivitäten verwendet, die für den Betrieb oder die Erbringung der von Ihnen angeforderten Dienstleistung unbedingt erforderlich sind und daher nicht Ihrer Zustimmung bedürfen. |
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Herausgeber | Sportpark Nord-West |
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1. Öffnungszeiten / Hausordnung
SPORT:PARK behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Die Hausordnung hat in ihrer jeweiligen Form Gültigkeit. Die Trainingsgeräte sind aus hygienischen Gründen vor Gebrauch mit einem Handtuch abzudecken – Leihhandtücher sind gegen eine Gebühr an der Rezeption erhältlich.
2. Übertragbarkeit
Der Mitgliedsausweis ist ebenso wie die Mitgliedschaft als solche nicht übertragbar. Das Mitglied verpflichtet sich, vor jedem Trainingsbeginn mit seiner Mitgliedskarte einzuchecken.
3. Kündigung der Mitgliedschaft
Für alle Kündigungserklärungen wird die Textform vereinbart.
4. Beiträge / Zusatzleistungen / Fälligkeit
Die Vereinbarungsabrechnung erfolgt jeweils zum Vertragsbeginn. Der Teilbetrag des ersten Montas wird gemeinsam mit dem Betrag des laufenden Monats abgebucht. Die Bezahlung der Leistungen des Startpaketes und der anteilige Beitrag sind mit der Unterzeichnung der Mitgliedsvereinbarung sofort zur Zahlung fällig. Im Übrigen sind der Mitgliedsbeitrag sowie gebuchte Zusatzleistungen wie folgt zur Zahlung fällig. Alle Gebühren werden ausschließlich auf dem Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Antragstellers abgebucht. Für Rücklastschriften werden jeweils 7,50 Euro berechnet. Gerät das Mitglied mit mehr als 4 Monats-Beiträgen in Rückstand, ist der Gesamtbeitrag bis zum Mitgliedschaftsende im Voraus fällig.
5. Mehrwertsteueranpassungen
Bei Änderung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber ist der SPORT:PARK berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.
6. Getränke-Flat
In der Getränke-Flat enthalten sind Mineralgetränke aus der Zapfanlage und Tafelwasser, für den Inhaber der Getränke-Flat während des Trainings.
7. Haftung
Die Haftung der SPORT:PARK Nordwest GmbH & Co Betriebs KG sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung vertraglicher Verpflichtungen.
8. Persönliche Daten
In der EDV-Anlage des SPORT:PARK werden ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten gespeichert, die für die Abwicklung und Erfüllung der Leistungsverpflichtungen der Mitgliedschaft zwingend erforderlich sind. Eine darüber hinaus gehende Speicherung von Daten erfolgt nicht. Jede Änderung der Adress- oder Bankdaten hat das Mitglied unaufgefordert mitzuteilen. Das Mitglied ist einverstanden, im Rahmen seiner Vertragsbeziehung zum SPORT:PARK Informationen und Werbung per E-Mail und Brief zu erhalten und auch telefonisch
über die angegebene Telefonnummer kontaktiert zu werden. Diese Einwilligung gilt auch im Falle einer Beendigung des Fitnessvertrages bis auf ausdrücklichen Widerruf.
9. Schlussbestimmung
Für den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages haben
schriftlich zu erfolgen.
Stand: 02/2020